Wir suchen Kandidaten für den Kirchengemeinderat!!
Wir sind immer noch auf der Suche nach Kandidaten, die bei der Kirchenwahl am 30. November für unseren Kirchengemeinderat kandidieren. Bisher reicht die Anzahl der Kandidaten leider noch nicht, um einen Kirchengemeinderat für unsere Gemeinde bilden zu können. Wer könnte diese Aufgabe übernehmen und somit dazu beitragen, dass unsere Kirchengemeinde auch in Zukunft ein gewähltes Leitungsgremium hat? Hier einige Infos zu dieser schönen und wichtigen Aufgabe:
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- beim Opferplan
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde
- bei Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Je nach Größe der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen. Die Kirchengemeinderätinnen und -räte werden bei der Kirchenwahl am 30. November für sechs Jahre gewählt.
Bei Interesse bitte bei Pfrin. D. Kommer, Wolfgang Klein oder einem anderen Kirchengemeinderat melden.
Bekanntgabe der Wahl
Die Kirchenwahl findet am Sonntag, 30. November 2025 statt.

Gewählt werden die Mitglieder der Landessynode und falls sich genügend Kandidaten finden auf der Kirchengemeinderat für unsere Evang. Kirchengemeinde Wehingen.
Der Kirchengemeinderat hat beschlossen eine Wählerliste für die Wahl auszulegen.
Die Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen sind gebeten, sich bei der Kirchengemeinde zu melden, in der sie wählen möchten.
Bei der Wahl am 30. November gibt es die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Ihr KGR Wehingen
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Wehingen schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 2 Bewerber unter Angabe von Namen, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Das kirchliche Leben erstreckt sich weit über die Grenzen unserer Gemeinde hinaus. Die neue Rubrik Über den Kirchturm hinaus widmet sich den Berichten über Begegnungen, Projekte und Initiativen aus dem Kirchenbezirk, der Ökumene und der weltweiten Kirche. Lassen Sie sich anregen von den vielfältigen Aktivitäten, die anderswo entstehen und Menschen verbinden.

Kinderkirchtermine
Wir treffen uns in der Regel am 2. und 4. Sonntag im Monat.
Wir beginnen gemeinsam mit den Erwachsenen um 9:30 Uhr in der Christuskirche, Finkenweg 12.
Nach den Sommerferien starten wir am 28.09. wieder mit neuen Geschichten, Spielen und Aktionen.
Wir freuen uns auf euch!!
Euer Kinderkirch-Team
Anmeldung zu Konfi 3

Der Weg zur Konfirmation beginnt in unserer Kirchengemeinde bereits in der 3. Klasse mit dem KONFI 3 Programm. Alle Kinder, dieab September 2025 die 3. Klasse besuchen oder schon jetzt in der 3. Klasse sind, sind herzlich eingeladen am Konfi Programm teilzunehmen.
Auch nicht getaufte Kinder können an KONFI 3 teilnehmen.
KONFI 3 ist eine spannende Entdeckungsreise auf dem Weg des Glaubens. Zu den Themen Taufe, Abendmahl und Gemeinde gibt es für die Kinder viel zu entdecken, und die gemeinsam gefeierten Gottesdienste und Aktionen werden zum unvergesslichen Erlebnis!
Wir laden Sie deshalb herzlich ein zum Info- Elternabend zu KONFI 3, am
Mittwoch, 17. September 2025 um 20:00 Uhr
im Gemeindesaal in Wehingen, Finkenweg 12.
Wenn Sie Fragen zu Konfi 3 haben, können Sie sich gerne an Pfr. D. Kommer wenden.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind für Konfi 3 anmelden!
Wer möchte Orgelspielen lernen?

Die Orgel gilt als die Königin der Instrumente. Wir suchen musikbegeisterte Menschen, möglichst mit Klavier- Vorkenntnissen, die das Orgelspiel erlernen möchten, um unseren Organisten Herrn Kaspar an seinen freien Sonntagen an der Orgel vertreten zu können. Die Kosten für den Orgelunterricht trägt die Kirchengemeinde!
Es ist gut zu wissen, dass sich Menschen für andere die Zeit nehmen und „dranbleiben“ ihre Not zu lindern.
Der Tafelladen macht Urlaub.
In der Zeit vom 18. August bis 05. September werden keine Lebensmittel abgeholt.
Ab 08. September können Sie wieder zu den bekannten Zeiten Lebensmittel abgegeben werden.

Wir laden Sie ein mitzumachen:
Im Pfarramt in Wehingen steht wie immer am Montagvormittag (09:00-12:00 Uhr) und am Donnerstagnachmittag (14:00-16:30 Uhr) und zu Gottesdienstzeiten in der Christuskirche eine Kiste für die Spenden bereit.
Auch im Pfarramt in Wehingen können Sie ihre Spende während den Bürozeiten abgeben. Montags (09:00-12:00 Uhr) und am Donnerstagnachmittag (14:00-17:00 Uhr).
Für alle, die am letzten Gottesdienst nicht teilgenommen haben, gibt es die Predigt zum nachlesen. Die Predigt finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Kirchensteuer finden Sie hier.