WORT DER WOCHE – 5. Sonntag vor der Passionszeit
Der HERR wird an Licht bringen, was im Finstern verborgen ist,
und wird das Trachten der herzen offenbar machen. 1. Kor. 4,5b
Aktuelles
Vertretungsregelung IM Pfarramt Wehingen
Die Pfarrstelle Wehingen ist zurzeit nicht besetzt. Folgende Vertretungsregelungen gelten:
Vertreter im Pfarramt ist Pfrin Ulrike Zizelmann-Meister. Sie erreichen sie unter:
Tel.: 07428 / 1238 Haldenstraße 2 in 72348 Rosenfeld-Leidringen
Wir bitten um Beachtung!
In dringenden seelsorgerlichen Angelegenheiten oder Beerdigungen wenden Sie sich bitte
vom 21. Januar bis 03. Februar an Pfrin. F. Winter, Tel.: 07461-73450
vom 04. Februar bis 10. Februar an Pfrin. U. Zizelmann-Meister, Tel.: 07428-1238
In dringenden Angelegenheiten, die die Kirchengemeinde betreffen, wenden Sie sich bitte an die 2. Vorsitzende der Kirchengemeinde Frau Sophie Heinzelmann, Tel.: 0174-7373882
Geänderte Bürozeiten des Pfarrbüros!!! – BITTE BEACHTEN
Frau Wildmann ist ab dem 04. Februar an folgenden Tagen auf dem Pfarrbüro erreichbar:
montags von 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Am Sonntag, 03.02.19 treffen wir uns
um 10.15 Uhr in der Christuskirche in Wehingen
Thema: „Josef (Vaters Liebling) “
1. Mose 37
Euer Kinderkirch-Team
Bitte vormerken, weiter sagen und anmelden!!!
Goldene und Silberne Konfirmation 2019
am Sonntag, den 14. April 2019 um 10.15 Uhr in der Christuskirche Wehingen
Im kommenden Jahr möchten wir wieder die Goldene und Silberne Konfirmation in der Christuskirche Wehingen, feiern.
Herzlich eingeladen zu diesem Gottesdienst, sind Alle aus den Konfirmationsjahrgängen 1969 und 1994. Unabhängig davon, ob sie in Wehingen oder anderswo konfirmiert wurden.
Eine große Hilfe wäre uns auch, wenn Sie uns Adressen von weggezogenen Konfirmandinnen und Konfirmanden mitteilen könnten, damit wir sie ebenfalls zum Mitfeiern einladen können.
Vorabinformation
Kirchenwahlen am 1. Dezember 2019
Am 1. Dezember 2019 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Fast zwei Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode und tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.
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